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Kanton Appenzell Ausserrhoden
Fördermassnahmen

Allgemeine Kulturförderung des Kantons Appenzell Ausserrhoden

Die Kulturförderung von Appenzell Ausserrhoden basiert auf dem Kulturförderungsgesetz vom 28. November 2005, der Kulturförderungsverordnung vom 4. Juli 2006 und dem Kulturkonzept 2008.

Der Kanton hat einen Kulturfonds, der aus den ordentlichen Mitteln des Kantons und aus dem Lotteriefonds gespiesen wird. Der Kanton fördert Projekte und Institutionen, d.h. er behandelt Gesuche und tätigt Ankäufe; er unterstützt Institutionen und Strukturen und vergibt in Abständen einen kantonalen Kulturpreis. Gefördert werden Gesuche in allen Sparten und allen Bereichen. Die Ausserrhodische Kulturstiftung fördert Personen, d.h. sie spricht Förder- und Werkbeiträge aus und unterstützt Arbeitsaufenthalte und Austausch.

Der Kanton führt eine Reihe von Einrichtungen, die gemäss Gesetz Aufgaben der Kulturförderung und Kulturerhaltung wahrnehmen. Die Kantonsbibliothek, die Fachstelle für Denkmalpflege und die Fachstelle für Kulturförderung sind dem Amt für Kultur zugeordnet, das auf den 1. August 2006 eingerichtet wurde und das organisatorisch dem Departement Inneres und Kultur angegliedert ist.

Fördergesuche sind beim Amt für Kultur einzureichen. Ein Kulturrat begutachtet Gesuche für Leistungsvereinbarungen und Projektbeiträge, die 5000 Franken übersteigen, er spricht Empfehlungen aus z.Hd. des Departements und des Regierungsrates. Grundlage für die Unterstützung bildet das Kulturkonzept. Dieses ist einsehbar unter www.ar.ch/kulturfoerderung. Das Vorhaben oder die Einreichende Person muss einen Bezug zum Kanton haben. Das Gesuch muss termingerecht eingereicht und mit den nötigen Unterlagen versehen sein. Das Projekt ist nicht gewinnorientiert. Förderkriterien: Die Gesuche werden an einer Reihe von Kriterien gemessen, je mehr davon erfüllt sind, desto eher wird ein Beitrag gesprochen.

Kontakt und Auskünfte
Amt für Kultur
Frau Margrit Bürer
Leiterin
Obstmarkt 1
CH-9102 Herisau
Tel. +41 (0)71 353 67 48 oder +41 (0)71 353 61 11
Fax +41 (0)71 353 64 59
margrit.buerer@ar.ch
Webseite


Ausserrhodische Kulturstiftung

Vergabe Werkbeiträge

Die Ausserrhodische Kulturstiftung vergibt Werk- und Förderbeiträge in den Sparten Musik, Literatur, Bildende Kunst, Architektur, Theater, Foto, Film, Tanz, Angewandte Kunst. Ein Bezug zum Kanton Appenzell Ausserrhoden ist Bedingung.

Kontakt und Auskünfte
Ausserrhodische Kulturstiftung
Gabriele Barbey-Sahli
Kasernenstrasse 39 A
CH-9100 Herisau
Tel. +41 (0)71 351 56 16
Fax +41 (0)71 351 56 16
barbey-sahli@bluewin.ch
Webseite

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Kanton Appenzell Innerrhoden
Fördermassnahmen

Allgemeine Kulturförderung des Kantons Appenzell Innerrhoden

Die Innerrhoder Kunststiftung fördert das zeitgenössische Kunstschaffen des Kantons Appenzell I.Rh. durch Ausrichtung von Werk- und Förderbeiträgen sowie durch den Erwerb von künstlerischen Werken.

Das Kulturamt betreut das Aktuariat der Innerrhoder Kunststiftung. Es nimmt Beitragsgesuche von Institutionen und privaten Kunstschaffenden entgegen, führt eine Vorprüfung durch und erteilt entsprechende Auskünfte. Beiträge an Kunstschaffende oder Kunstprojekte setzen zwingend eine Beziehung zum Kanton Appenzell I.Rh. voraus. Dabei gilt es zu beachten, dass der Besitz des Bürgerrechts des Kantons Appenzell I.Rh. allein nicht als besonderer Bezug gilt.

Über die Gewährung oder Ablehnung finanzieller Beiträge an Kunstschaffende oder Kunstprojekte entscheidet der Stiftungsrat. Die Beschlüsse des Stiftungsrates werden den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch auf Beiträge und ein Rekursrecht bestehen nicht.

Projekte können nur beurteilt werden, wenn vorgängig ein schriftliches Gesuch eingereicht wurde, das einen Projektbeschrieb, ein Budget, einen Finanzierungsplan und biografische Angaben zu den Mitwirkenden enthält.

Die Innerrhoder Kunststiftung vergibt in der Regel alle zwei Jahre einen Werkbeitrag. Eingabefrist ist Ende August eines jeden ungeraden Jahres.

Kontakt und Auskünfte
Kulturamt
Herr Roland Inauen
Kulturbeauftragter
Hauptgasse 4
9050 Appenzell
Telefon +41 (0)71 788 93 32
Fax +41 (0)71 788 96 49
roland.inauen@ed.ai.ch
Webseite

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Kanton St.Gallen
Fördermassnahmen

Allgemeine Kulturförderung des Kantons St. Gallen

Die Kulturförderung des Kantons St.Gallen hat zum Ziel, die kulturelle Vielfalt zu fördern und günstige Rahmenbedingungen für Kultur zu schaffen. Die Kulturförderung des Amts für Kultur unterstützt und fördert das Kulturschaffen, die Kulturpflege und die Kulturvermittlung. Sie initiiert und begleitet Projekte, hilft beim Aufbau von Netzwerken und bearbeitet Gesuche um finanzielle Unterstützung.

Beiträge an Institutionen und Projekte

Die Kulturförderung spricht für Vorhaben des Kulturschaffens, der Kulturpflege und der Kulturvermittlung einmalige oder wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds und dem Förderetat des Amtes für Kultur. Der wesentlicher Teil wird aus dem kantonalen Lotteriefonds finanziert, der durch das Amt für Kultur betreut wird. Das Kantonsparlament beschliesst zweimal im Jahr über die Beiträge aus dem Lotteriefonds. Eingabetermine sind der 20. März für Beiträge, die im Juni gesprochen werden und der 20. August für Beiträge, die im November gesprochen werden.

Werkbeiträge

Der Kanton St.Gallen vergibt zudem jährlich zehn Werkbeiträge zu je 20'000 Franken an Kunst- und Kulturschaffende. Werkbeiträge sind ausschliesslich und direkt Werk bezogen, richten sich also nicht an die Distribution oder Vervielfältigung eines bereits vollendeten Werkes. Mit Werkbeiträgen werden in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Projekte gefördert. Projekte können gänzlich neu sein oder einem laufenden Arbeitsprozess entstammen. Die Werkbeiträge sind nicht als Auszeichnung für erbrachte Leistungen oder als Erstlingsförderung gedacht. Eingabetermin ist der 20. März.

Kulturwohnung

Seit 1997 bietet der Kanton St. Gallen darüber hinaus Kulturschaffenden aller Sparten jährlich vier Aufenthalte in Rom an In der zentral gelegenen Atelierwohnung mitten im lebhaften Quartier von San Lorenzo können während drei Monaten Projekte realisiert werden, für welche die Ewige Stadt Inspirationsquelle ist. Die Wohnung steht den Aufenthalterinnen und Aufenthaltern kostenlos zur Verfügung. Ergänzend erhalten sie einen Betrag von monatlich 3000.- Franken an die Lebenskosten. Eingabetermin ist der 20. März.

Kontakt und Auskünfte
Amt für Kultur
Regierungsgebäude
9001 St.Gallen
Telefon +41 (0)71 229 21 50
Fax +41 (0)71 229 21 89

Bettina Ammann, Auskunft und Koordination
Telefon: +41 (0)71 229 21 50
bettina.ammann@sg.ch
Webseite

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Stadt St. Gallen
Fördermassnahmen

Kulturförderung und Projektbeiträge der Stadt St. Gallen

Die Stadt St. Gallen erachtet es als ihre Aufgabe, ein reichhaltiges Kulturangebot und ein anregendes kulturelles Klima zu schaffen. Neben den regelmässigen Betriebsbeiträgen an anerkannte Kulturinstitutionen, fördert sie deshalb auch qualitativ ausgewiesene kulturelle Projekte in allen Bereichen des Kulturschaffens (bildende und angewandte Kunst, Literatur, Musik, Theater und Tanz, Film, aber auch die Erforschung von Geschichte, Kultur und Natur).

Die unterstützten Aktivitäten müssen dabei einen Bezug zur Stadt St. Gallen aufweisen. Die Unterstützung kann in Form einer Defizitgarantie für Veranstaltungen oder als einmaliger Beitrag an die Entwicklung und Produktion von Kulturprojekten erfolgen. Die Beiträge werden auf Gesuch hin bewilligt.

Die Gesuche sollen eine Projektbeschreibung, Angaben zum Gesuchsteller und den mitwirkenden Kunstschaffenden sowie ein Budget mit Finanzierungsplan enthalten. Die Gesuche müssen termingerecht eingereicht werden. Bei Beiträgen bis 2'500 Franken müssen die Gesuche spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden (Poststempel zählt). Gesuche über 2'500 Franken können jährlich an drei Eingabeterminen eingereicht werden (20. November / 20. März / 20. August). Die Projekte müssen einen klaren Ortsbezug ausweisen. Bei Produktions- und Werkbeiträgen muss entweder die Mehrheit der beteiligten Kulturschaffenden in St.Gallen wohnhaft sein (bzw. einen bedeutenden Beitrag zum städtischen Kulturleben ausweisen) oder das Projekt muss einen inhaltlichen Bezug zu der Stadt St.Gallen aufweisen. Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein und auf dem Boden der politischen Gemeinde St.Gallen stattfinden. Veranstaltungen werden in der Regel mit Defizitgarantien unterstützt. p>

Werkbeiträge

Die Stadt St.Gallen vergibt jährlich sechs Werkbeiträge in Höhe von CHF 10'000, die der Förderung innovativer Ideen und Projekte dienen. Dazu zählen auch qualitativ hochstehende, fortgeschrittene kulturelle Schaffensprozesse.

Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung. Zur Bewerbung eingeladen sind Kulturschaffende aus sämtlichen Bereichen der Kultur, die Wohnsitz in der Stadt St.Gallen haben und Personen, die normalerweise hier wohnen, die sich jedoch zu Studien- oder Ausbildungszwecken auswärts aufhalten.

Eingabetermin für Kulturbeiträge:
28. Februar.

Die Jurierung der Bewerbungen erfolgt durch die Kulturförderungskommission, die dem Stadtrat Empfehlungen für die Vergabe der Werkbeiträge abgibt. Der Entscheid fällt jeweils im Juni. Ablehnungen werden nicht begründet.

Förderpreise

Die Stadt St. Gallen vergibt jährlich vier Förderpreise an Personen, die sich im Kulturbereich über eine Leistung ausgewiesen haben, welche die Zuerkennung des Preises als Ansporn zur Fortsetzung und Weiterentwicklung der kulturellen Tätigkeit rechtfertigt. Die Förderpreise in Höhe von CHF 7'500 werden nur an Personen verliehen, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt St. Gallen sind bzw. seit mehreren Jahren in der Stadt wohnhaft sind. Sie werden anlässlich einer öffentlichen Feier vergeben.

Annerkennungspreis

Die Stadt St. Gallen vergibt jährlich einen Anerkennungspreis in Höhe von CHF 15'000 an Personen, die sich durch ihr Wirken im kulturellen Bereich im weiteren Sinne besondere Verdienste um die Stadt St. Gallen erworben haben. Er wird anlässlich einer öffentlichen Feier vergeben.

Kulturpreis

Die Stadt St. Gallen verleiht alle vier Jahre einen Kulturpreis. Der Kulturpreis kann an Kulturschaffende aus allen Kulturbereichen, an wissenschaftliche, publizistisch, pädagogisch und sozial Tätige sowie an andere Personen, die sich um die Förderung des allgemeinen kulturellen Lebens der Stadt besondere Verdienste erworben haben, verliehen werden.

Der Preis ist mit mindestens CHF 25'000 dotiert. Er wird an einer öffentlichen Feier vergeben.

Wohnatelier La Fabrik, Berlin

Die Stadt St. Gallen hat in Zusammenarbeit mit den Städten Winterthur und Thun ein 152m2 grosses Wohnatelier in Berlin gemietet, welches sich im Bezirk Friedrichshain in einem ehemaligen Industriegebäude befindet. Alle zwei Jahre steht es für jeweils ein halbes Jahr einer Kulturschaffenden oder einem Kulturschaffenden aus der Stadt St. Gallen zur Verfügung. Bereiche: Bildende Kunst, Fotografie, Video, Film, Musik, Theater und Literatur. Mit dem Atelieraufenthalt ist ein städtischer Lebenskostenbeitrag von monatlich CHF 1’000.- verbunden.
Weitere Informationen http://www.lafabrik.de/

Ateliers Kairo (Ägypten) und
Varanasi (Indien)

Als Mitglied der Konferenz der Schweizer Städte für Kulturfragen (KSK) kann die Stadt St.Gallen periodisch einen Atelieraufenthalt in Kairo (Ägypten) und Varanasi (Indien) ausschreiben. Die Stadt St.Gallen und die KSK leisten gemeinsam einen monatlichen Beitrag an die Lebenshaltungskosten in der Höhe von 1'000 Franken. Sowohl in Kairo wie in Varanasi sind jeweils zwei Kulturschaffende aus zwei weiteren Schweizer Städten anwesend.

Da alle 15 Städte der KSK bei der Vergabe des Atelierhauses beteiligt sind, kann die Stadt St. Gallen nicht jedes Jahr ein Atelierstipendium vergeben.

Ateliers in St. Gallen

Ein wichtiges Förderinstrument der Stadt St.Gallen ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Infrastruktur für Kulturschaffende und Kulturveranstaltungen. Im Kulturzentrum Reithalle und an der Geltenwilenstr. 2 vermietet die Stadt Ateliers und Musikproberäume zu günstigen Konditionen an Kunstschaffende bzw. Musikerinnen und Musiker.

Kontakt und Auskünfte

Stadt St. Gallen
Fachstelle Kultur
Dr. Madeleine Herzog
Kulturbeauftragte
Rathaus
CH-9001 St.Gallen
Telefon +41 (0)71 224 51 60
madeleine.herzog@stadt.sg.ch
http://www.stadt.sg.ch
Webseite

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Kanton Thurgau
Fördermassnahmen

Lotteriefonds

Der Lotteriefonds des Kantons Thurgau unterstützt u.a. Projekte im kulturellen Bereich. Gesuche für Projektbeiträge sind ans Kulturamt zu richten. Gesuche müssen beinhalten: Angaben zu den Gesuchstellern, Projektbeschreibung, Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan (mit Angaben zu Eigenleistungen und Leistungen weiterer Geldgeber). Zu den einzelnen Gesuchen werden bei Fachexpertinnen und -experten Stellungnahmen eingeholt. Das Kulturamt entscheidet über Beiträge bis CHF 10'000.-, die Chefin des Departementes für Erziehung und Kultur über Beiträge bis CHF 20'000.- und der Regierungsrat des Kantons Thurgau über Beiträge über CHF 20'000.-.

Förderbeiträge

Der Kanton Thurgau vergibt jährlich persönliche Förderbeiträge an Künstlerinnen und Künstler im Sinne einer Weiterbildung im Kunst- und Kulturbereich bzw. einer Weiterentwicklung des künstlerischen Schaffens. Über Prioritäten und Auswahl der Begünstigten entscheidet eine Fachjury unter Leitung des Kulturamtes.

Kontakt und Auskünfte:
Kulturamt Thurgau
Regierungsgebäude
CH-8510 Frauenfeld
Telefon +41 (0)52 724 22 46 Fax +41 (0)52 724 29 56
E-mail: kulturamt@tg.ch
www.kulturamt.tg.ch


Kulturstiftung des Kantons Thurgau

Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau ergänzt die staatliche Kulturförderung in den Bereichen des zeitgenössischen, professionellen Kulturschaffens. Sie ist insbesondere zuständig für Projektideen, die sich um neue Formen und Inhalte bemühen und die Kulturschaffende aus verschiedenen Bereichen zu einer gemeinsamen Arbeit zusammenführen (interdisziplinäre Projekte). Sie gewährt finanzielle und beratende Unterstützung für diese Projekte und räumt dabei der Initiierung, der Entwicklung, der inhaltlichen und administrativen Betreuung, in Einzelfällen der Durchführung eine zentrale Rolle ein. Dies kann sich im Einzelfall über mehrere Jahre erstrecken.

Kontakt und Auskünfte:
Kulturstiftung des Kantons Thurgau
Industriestrasse 23
8500 Frauenfeld
www.kulturstiftung.ch


Berliner Kulturstipendium der Thurgauer Wirtschaft

Das Berliner Kulturstipendium der Thurgauer Wirtschaft ermöglicht es aktiven Kulturschaffenden jeden Alters, die im Kanton Thurgau leben oder einen Bezug zum Kanton haben, 6 bis 8 Monate in Berlin frei zu arbeiten. Sparten: Malerei, Zeichnung, Grafik, Foto oder Video. Das Berliner Stipendium umfasst einen Barbetrag von CHF 25'000.-, eine Wohnung/Atelier, eine Ausstellung in Berlin sowie im Kunstmuseum des Kantons Thurgau, ausserdem einen Katalog. Wer am Stipendienwettbewerb teilnehmen will, reicht eine aktuelle Dokumentation und einen Fragebogen ein.

Weitere Informationen unter www.thinktankthurgau.ch


Kontakt und Auskünfte:

Kulturamt Thurgau
Regierungsgebäude
CH-8510 Frauenfeld
Telefon +41 (0)52 724 22 46 Fax +41 (0)52 724 29 56 kulturamt@tg.ch
www.kulturamt.tg.ch
Leitung: René Munz
Webseite

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